top of page

Wir erstellen folgende  Steuererklärungen für Sie:

● Erbschaftsteuererklärungen

 Schenkungsteuererklärungen

Neben den beiden vorgenannten Erklärungen sind oftmals zusätzlich sog. Feststellungserklärungen einzureichen. Feststellungserklärungen stellen separate Steuererklärungen dar, die unter eine eigenen Steuernummer abgegeben werden. Sie werden vom Finanzamt angefordert, wenn das zugewendete Vermögen Immobilien oder ein Unternehmen enthält. Der Wert der Immobilie oder des Unternehmens wird dann in einem eigenen Steuerbescheidbescheid (Grundlagenbescheid) ermittelt, welcher in den Erbschaft- oder Schenkungsteuerbescheid einfließt. 

In unserem Alltag sind Schenkungsteuererklärungen regelmäßiger Bestandteil unserer Arbeit, wenn wir Sie bei der Planung der vorweggenommenen Erbfolge unterstützen. Neben den zivilrechtlichen Übertragungsverträgen übernehmen wir auch die Erstellung und Einreichung der aus den Verträgen notwendig werdenden Steuererklärungen. Sie profitieren hier von bestmöglichen Ergebnissen aufgrund einer einheitlichen und aufeinander abgestimmten Begleitung Ihrer Vermögensübertragung durch nur einen Ansprechpartner für Zivil- und Steuerrecht.

bottom of page