
Unsere Kanzlei bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Buchhaltung digital und online abzuwickeln. Grundlage dafür ist ein elektronischer Datenaustausch mit unserer Kanzlei, den den Umfang der Arbeitsprozesse und den administrativen Aufwand reduziert. Sie können uns hier elektronische oder gescannte Buchhaltungsbelege bequem online zur Verfügung stellen, so dass Ihnen die Belege stets im Unternehmen zur Verfügung stehen.
Ebenso sind wir aber auch der richtige Partner, wenn Sie Ihre Buchhaltung "klassich", also mit einem Pendelordner, abwickeln möchten.
Ziel beider Formen der Zusammenarbeit ist es, Ihnen eine aktuelle und aussagekräftige Buchführung zur Verfügung zu stellen. Dazu erhalten Sie monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen von uns. Auf Wunsch verwalten in der Buchhaltung auch Ihre offenen Posten, so dass Sie stets einen Überblick über Ihre Forderungen und Außenstände haben.
Bei Ihrer Lohnbuchhaltung kümmern wir uns um die gesamten Prozessabläufe unter Beachtung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben. Neben der Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen umfasst dies zum Beispiel Meldungen an Krankenkassen, Finanzämter und zur Sozialversicherung, die An- und Abmeldung Ihrer Mitarbeiter und den Abschluss der Lohnkonten zum Jahresende.