
Alle Formen von Betriebsprüfungen wollen sicherzustellen, dass für ein Unternehmen Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge in einem bestimmten Zeitraum in korrekter Höhe festgesetzt wurden.
Wir betreuen Sie bei allen Arten von Prüfungen, egal ob
● Betriebs- / Außenprüfungen
● Umsatzsteuer-Sonderprüfungen
● Lohnsteuer-Außenprüfungen
durch das Finanzamt oder
● Sozialversicherungsprüfungen
durch die Deutsche Rentenversicherung.
Wir kennen Abläufe und Fallstricke der jeweiligen Prüfungen aus jahrelanger Erfahrung und agieren auf Augenhöhe mit Finanzverwaltung und Deutscher Rentenversicherung.
Die häufigste Form der Betriebsprüfung ist die Außenprüfung, die sich regelmäßig über eine Gesamtkontrolle aller steuerlichen Sachverhalte für einen Zeitraum von drei Jahren erstreckt. Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und Lohnsteuer-Außenprüfungen betreffen hingegen kürzere, auch unterjährige Zeiträume, und beschäftigen sich nur mit den beiden genannten Steuerarten. Sie stellen also – anders als die Außenprüfung – keine vollumfängliche Überprüfung der steuerlichen Sachverhalte dar. Grund für eine Außenprüfung können Auffälligkeiten aus Sicht der Finanzverwaltung, Kontrollmaterial oder eine Zufallsauswahl sein.
Die Häufigkeit einer Außenprüfung am Beispiel von Handelsbetrieben hängt statistisch von den Kennzahlen des Unternehmens ab und liegt zwischen einer durchgehenden Prüfung und einer Prüfung alle 53 Jahre. Je größer das Unternehmen, desto häufiger findet eine Außenprüfung statt. Im Einzelnen:
Demgegenüber prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob Sozialabgaben ordnungsgemäß erhoben wurden. Die Regelmäßigkeit der Sozialversicherungsprüfung ist mindestens alle vier Jahre gesetzlich vorgeschrieben, da Beitragsansprüche nach dieser Frist verjähren können. Diese Prüfung ist eine Routinekontrolle zur Sicherung der Einnahmen der Rentenversicherungsträger. Anlassbezogen kann aber auch eine frühere Prüfung erfolgen.