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Wir erstellen Jahresabschlüsse als Bilanzen oder Einnahmen-Überschussrechnungen für Einzelunternehmen, Freiberufler, Personengesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen, Vereine und Kapitalgesellschaften.

 

Bei Kapitalgesellschaften übernehmen wir die Offenlegung der E-Bilanz im elektronischen Bundesanzeiger, sofern Sie dies wünschen.

Dabei beachten wir die steuerrechtlichen und ggf. handelsrechtlichen Vorgaben. Ansatz- und Bewertungswahlrechte üben wir in Abstimmung mit Ihnen und nach rechtlichen Vorgaben so aus, dass wir Ihre Steuerlast bestmöglich reduzieren.

Rückstellungen bilden wir in maximalem Umfang. Zu nennen sind hier etwa Pensions-, Urlaubsrückstellungen oder Rückstellungen für anhängige Gerichtsprozesse, Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen sowie Garantierückstellungen im produzierenden Gewerbe oder im Handwerk.

Erfahren Sie mehr zum Thema Rückstellungen unter Praxisfälle und Informationen in unserem Beitrag "Diese Rückstellungen können Sie als Unternehmer bilden".

 

 

 

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